Das Verwaltungsgericht Leipzig hat mit Beschluss vom heutigen Tage entschieden, dass der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) einen Wahlwerbespot von Die PARTEI zur sächsischen Landtagswahl im Hörfunk ausstrahlen muss. Der Sender hatte dies zuvor mit der Begründung abgelehnt, der Inhalt des Spots verstoße „evident“ gegen Strafgesetze.
Bei dem Werbespot handelt es sich um ein Hörspiel, in dem die AfD die Landesregierung stellt. Ein Ehepaar mit sächsischem Dialekt unterhält sich darüber, dass „die Faschisten wieder an der Macht“ sind. Im Verlaufe des Hörspiels schießt ein Protagonist auf mehrere (vermeintliche) AfD-Wähler, denn „bei fuffzsch Prozent wird’s schon die Richtigen treffen!“. Der Werbespot endet mit dem Aufruf: „Bevor es zu spät ist: Wählen Sie Die PARTEI.“
„Es ist schon lustig, dass es ein Gericht braucht, um dem Hörfunk zu erklären, wie man ein Hörspiel erkennt. Man könnte meinen, eine Medienanstalt voller Journalisten sei in der Lage, Nachricht, Aufruf und Fiktion zu unterscheiden“, kommentiert Die PARTEI Sachsen das Verfahren. „Das Gericht hat’s gerichtet, also MDR: Feuer frei! (’s wird schon die Richtigen treffen.)“
„Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach betont, dass die Freiheit der Parteien, über den Inhalt von Wahlwerbung selbst zu bestimmen, nur in engen Grenzen eingeschränkt werden kann. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss daher auch provokante Wahlwerbespots ausstrahlen“, erläutert Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge, der das Verfahren für Die PARTEI Sachsen geführt hat.
Das Verfahren ist noch nicht rechtskräftig. Der MDR kann Beschwerde zum Sächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen.
Entscheidung im Volltext
VG Leipzig, Beschluss vom 16.08.2024 – 1 L 473/24