- Erhebliche Falschbehauptung von CDU-Bürgermeister bei Parteiveranstaltung
- Erweckter Eindruck war unwahr
- Grünen-Fraktionsvorsitzender erwirkt Unterlassung
In einer Rede vor dem CDU-Ortsverband hatte der Bürgermeister einer Kommune in NRW behauptet, Bilder seiner Kinder seien vom Fraktionsvorsitzenden der Grünen „über das World Wide Web“ verschickt worden. Damit wurde der Eindruck erweckt, dass Fotos im Internet verbreitet worden seien.
Tatsächlich wurden aber lediglich Fotos, die unter anderem von der Ehefrau des Bürgermeisters selbst im WhatsApp-Status veröffentlicht worden waren, per E-Mail an die Schulaufsicht versandt. Hintergrund war, dass die zuständige Stelle einen Antrag auf Beurlaubung der Kinder für eine Reise von der Schulpflicht genehmigt hatte, obwohl die Voraussetzungen hierfür nicht vorlagen.
Auf eine Abmahnung gab der Bürgermeister eine Unterlassungserklärung ab. Er darf die irreführende Behauptung daher nicht wiederholen. Zudem hat er die entstandenen Anwaltskosten gezahlt.
„Auch in einer emotionalisierten Auseinandersetzung sollte man bei den Fakten bleiben. Wer Bilder seiner Kinder im Internet veröffentlicht, kann sich später schlecht darüber echauffieren, dass andere Personen sie den Behörden zur Kenntnis geben“, so Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge, der den betroffenen Grünen-Politiker vertreten hat. „Generell sollten Eltern gut überlegen, welche Bilder ihrer Kinder sie im Internet öffentlich machen.“