- Ortstermin mit Urheberrechts-Senat des Oberlandesgerichts Düsseldorf
- Klage auf Unterlassung gegen Pizzeriabetreiber
- Zaun entstellt das künstlerische Konzept der Architektin
Der Urheberrechts-Senat des Oberlandesgerichts Düsseldorf wird am Donnerstag (07.09.2023, ab 13 Uhr) nicht im Gerichtssaal verhandeln, sondern auf dem Worringer Platz.
Gegenstand ist die Klage der Architektin, die den innerstädtischen Platz im Jahr 2005 mit umgestaltet hatte. Sie wirft dem Betreiber der auf dem Platz befindlichen Pizzeria eine Urheberrechtsverletzung vor. Dieser hatte weite Teile des Worringer Platzes durch einen Zaun abgetrennt. Die Architektin sieht darin eine Entstellung ihres Werks.
Nachdem das Landgericht Düsseldorf die Klage in erster Instanz abgewiesen hatte, will sich das Oberlandesgericht nun vor Ort einen Eindruck verschaffen.
Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge, der die Architektin vertritt, erklärt hierzu: „Dass das Gericht nicht nach Aktenlage entscheidet, ist bereits ein Erfolg. Die Verhandlung ermöglicht eine öffentliche Diskussion darüber, ob der Betreiber einer Gastronomie einen öffentlichen Platz privatisieren können soll. Das Konzept unserer Mandantin, einen Platz für alle zu schaffen, wird durch den Zaun empfindlich gestört. Hinzu kommt, dass der Zaun nicht fachgerecht im Boden verankert ist.“
Die Verhandlung ist öffentlich, Pressevertreter:innen werden um Akkreditierung bei der Pressestelle des Oberlandesgerichts Düsseldorf gebeten. Foto-, Video- und Tonaufnahmen sind während der Verhandlung nicht zulässig.
Pressemitteilung aufgegriffen:
WDR: Oberlandesgericht Düsseldorf verhandelt auf dem Worringer Platz
Rheinische Post: Oberlandesgericht verhandelt zwischen Pizzeria und Straßenbahn
t-online: So lief die verrückteste Gerichtsverhandlung Düsseldorfs
ddorf-aktuell: Ortstermin des Oberlandesgerichts am Streit-Zaun vom Worringer Platz