- 1. Domainstreitigkeiten: Nicht immer zu vermeiden
- 2. Domain einklagen: Ablauf und Kosten
- 3. Wann besteht ein Anspruch auf Löschung einer Domain?
- 4. Ist Domaingrabbing erlaubt?
- 5. Sind Tippfehlerdomains zulässig?
- 6. Kann ich gegen einen DISPUTE-Eintrag vorgehen?
- 7. Haftet die Registrierungsstelle für Rechtsverletzungen?
- 8. Kann eine Domain gepfändet werden?
- 9. Wie finde ich einen (guten) Anwalt für Domainrecht?
Domainstreitigkeiten: Nicht immer zu vermeiden
Wenn Sie eine Domain registrieren, sollten Sie bereits vorab prüfen, ob Sie Namens-, Kennzeichen- oder Markenrechte verletzen. Denn im Falle einer Rechtsverletzung drohen teure Abmahnungen. Tippfehlerdomains und Domaingrabbing sind zumeist unzulässig und können Ansprüche auslösen. Derartige „Geschäftsmodelle“ sollten Sie daher vermeiden.
Auch das Wettbewerbsrecht setzt bei der Registrierung gewisse Grenzen, vor allem bei Irreführung und der Behinderung von Mitbewerbern.
Beispiel
Der Konkurrenz eine Domain mit deren Namen „wezuschnappen“ oder auf sich selbst umzuleiten kann eine unlautere Behinderung sein, die wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden kann.
Auch eine Domain zu registrieren, nur um sie dem Unternehmen später anzubieten, kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs rechtsmissbräuchlich sein.
Dem Domaininhaber ist es versagt, sich auf die grundsätzlich zu seinen Gunsten ausgehende Interessenabwägung zu berufen, wenn er bei der Registrierung oder beim Halten des Domainnamens rechtsmissbräuchlich handelt. Ein solcher Rechtsmissbrauch ist insbesondere anzunehmen, wenn der Domaininhaber den Domainnamen ohne ernsthaften Benutzungswillen in der Absicht hat registrieren lassen, sich diesen von dem Inhaber eines entsprechenden Kennzeichen- oder Namensrechts abkaufen zu lassen
BGH, Urteil vom 24.04.2008 – I ZR 159/05, Tz. 33 – afilias.de
Domain einklagen: Ablauf und Kosten
Bevor eine Domain eingeklagt wird, stehen strategische Überlegungen an. Ist bekannt, wer Domaininhaber ist, sollte vor einer anwaltlichen Aufforderung erwogen werden, diesen direkt zu kontaktieren, um eine Einigung zu erzielen.
Verspricht dies keinen Erfolg oder besteht die Gefahr, dass der Inhaber die Domain löscht und diese damit wieder frei verfügbar wird, hängt das weitere Vorgehen von der Art der Domain ab.
So verhindern Sie, dass eine Domain übertragen wird:
- Bei Domains mit der Endung .de sollte ein Antrag bei der Registrierungsstelle DENIC auf Auskunft über die Inhaberdaten eingeholt und sodann ein DISPUTE-Antrag gestellt werden. Dies verhindert, dass der Inhaber die Domain während des schwebenden Verfahrens nicht übertragen kann.
- Für andere Domainendungen gibt es die Möglichkeit, ein Schiedsverfahren zu führen, beispielsweise beim Tschechischen Handelsgericht u.a. für die Endungen .com, .net, .org und .eu; das Verfahren ist schnell und auch hier darf der Inhaber die Domain nicht übertragen.
Unberechtigter DISPUTE-Eintrag
Gegen einen unberechtigten Eintrag kann der eingetragene Inhaber gerichtlich vorgehen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.03.2016 – I-20 U 55/15). Der Eintrag besteht zudem nur für ein halbes Jahr und muss dann verlängert werden.
Bei .de-Domains wären nun eine Abmahnung und eine Klage vor Gericht erforderlich.
Was eine Domainklage kostet, hängt von der Art des Verfahrens ab, das einzuleiten ist.
Ein Schiedsverfahren ist eher günstig, zumal die Gegenseite keine Kostenerstattung verlangen kann. Sie müssen lediglich die Gebühren von einigen hundert Euro und Ihre eigenen Anwaltskosten zahlen.
Vor einem staatlichen Gericht können die Kosten hingegen mehrere Tausend Euro betragen. Diese setzen sich ebenfalls zusammen aus Gerichtsgebühren und den Anwaltskosten. Verlieren Sie den Rechtsstreit, müssen Sie aber auch die Anwaltskosten der Gegenseite zahlen.
Schiedsverfahren oder staatliches Gericht? Wir beraten Sie zu Ihren Optionen und den Kosten einer Domainklage.
Dr. Jasper Prigge, Fachanwalt für IT-Recht
Wann besteht ein Anspruch auf Löschung einer Domain?
Eine Domain muss gelöscht werden, wenn schon ihre Registrierung eine Rechtsverletzung darstellt. Dies ist der Fall, wenn Namens- oder Kennzeichenrechte betroffen sind oder der Inhaber die Domain nur zu dem Zweck registriert hat, um Ihnen zu schaden, beispielsweise um Sie an einer Registrierung zu hindern.
Ist Domaingrabbing erlaubt?
Beim Domaingrabbing registriert ein Inhaber mehrere Domains, zumeist um sie später zu verkaufen. Dieses Vorgehen ist dann nicht zulässig, wenn bereits die Registrierung die Rechte von Dritten verletzt oder wettbewerbsrechtlich unlauter ist.
In vielen Fällen ist Domaingrabbing aber erlaubt, auch wenn es vielfach als unmoralisch angesehen wird.
Sind Tippfehlerdomains zulässig?
Mit Tippfehlerdomains leitet der Inhaber fehlerhafte Eingaben auf seine Seite um. Damit beeinträchtigt er die Interessen des Inhabers der richtig geschriebenen Domain. Soll die Tippfehlerdomain Kunden abfangen, liegt eine unlautere Behinderung im Sinne des § 4 Nr. 4 UWG vor (BGH, Urteil vom 22.01.2014 – I ZR 164/12).
Auch ein Domainparkinganbieter kann bei einer Tippfehlerdomain, auf der Werbung eines Konkurrenten eingeblendet wurde, zur Löschung der Domain verpflichtet sein (OLG Stuttgart, Urteil vom 19. April 2012 – 2 U 91/11).
Kann ich gegen einen DISPUTE-Eintrag vorgehen?
Ja. Ein DISPUTE-Eintrag, der unberechtigt durch die DENIC erfolgt ist, muss nach den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung herausgegeben (sprich: entfernt) werden (OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.03.2016 – I-20 U 55/15).
Haftet die Registrierungsstelle für Rechtsverletzungen?
Im Grundsatz nicht. Nur bei offensichtlich rechtswidrigen Registrierungen kann die Registrierungsstelle (z.B. DENIC) für Rechtsverletzungen herangezogen werden (BGH, Urteil vom 17.05.2001 – I ZR 251/99).
Kann eine Domain gepfändet werden?
Eine Domain ist als vermögenswertes Recht durchaus pfändbar. Die Pfändung kann in dem Fall, dass ein Schuldner nicht zahlt, eine Möglichkeit sein, doch noch zu Geld zu kommen.
Wie finde ich einen (guten) Anwalt für Domainrecht?
Wie „gut“ ein Anwalt ist, lässt sich nicht wirklich sagen. Als Mandant:in können Sie von außen aber auf ein paar Anzeichen achten, die dafür sprechen, dass ein Anwalt etwas von Domains versteht.
Eine grobe Orientierung kann sein, ob es sich um einen Fachanwalt für IT-Recht handelt. Schauen Sie sich an, ob sich der Anwalt regelmäßig fortbildet und/oder zum Thema publiziert.
Achten Sie darauf, ob der Anwalt über weitere einschlägige Erfahrung verfügt, beispielsweise einen Master mit dem Schwerpunkt Informationstechnologie und Recht. Erkennen können Sie einen Mastertitel an dem Kürzel: LL.M. Die Mitgliedschaft in Vereinen ist hingegen kein Qualitätskriterium.
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