Was bedeutet eine Abmahnung wegen Fälschungen?
Dass die Grenze zwischen Inspiration und rechtswidriger Fälschung eine sehr schmale ist, mussten auch viele unser Mandant:innen schon erfahren. Auch wenn Sie fremde Designs und Werke verändert haben und der Meinung sind, dass Sie etwas komplett Neues geschaffen haben, teilen Schutzrechtsinhaber:innen diese Meinung selten.
Häufig wird Ihnen gar nicht bewusst gewesen sein, dass Sie fremde Rechte verletzen. Sie hatten eine tolle Idee, haben sich begeistert an die Umsetzung gemacht und erst festgestellt, dass etwas nicht stimmt, als die Abmahnung eintraf.
Die Abmahnung soll die Gelegenheit geben, eine Streitigkeit außergerichtlich beizulegen. Dazu bedarf es einer exakten Darstellung, was beanstandet wird. Darüber hinaus wird oft die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Mit dieser verpflichtet sich der/die Abgemahnte, die beanstandete Handlung nicht zu wiederholen und im Falle, dass sie gegen ihre Verpflichtung verstößt, eine Vertragsstrafe zu zahlen. Diese kann schnell mehrere Tausend Euro betragen.
Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, eine Abmahnung sorgfältig zu prüfen. Nicht jede Abmahnung ist berechtigt und häufig sind die gestellten Forderungen überhöht.
Vorsicht bei Unterlassungserklärungen
Der Abmahnung beigefügt ist oft ein Entwurf für eine Unterlassungserklärung. Diesen sollten Sie nicht einfach unterschreiben. Denn Sie binden sich dauerhaft und können die Folgen oft nicht vollständig einschätzen.
Wie gehen Unternehmen gegen Fälschungen vor?
Unternehmen haben viel Zeit und Geld in die Entwicklung Ihres Produktes oder den Aufbau ihrer Marke gesteckt. Da ist es nachvollziehbar, dass sie sich gegen Nachahmer wehren wollen. Abgesehen davon, dass Nachahmungen gegebenenfalls von geringerer Qualität sind, nutzen sie die Leistungen des „Originals“, ohne hierfür eine Lizenzgebühr zu zahlen.
In der Regel werden Unternehmen in einem ersten Schritt die Beweise sichern. Dazu machen sie Screenshot von dem Angebot und führen oft auch einen Testkauf durch. Danach erfolgt die Abmahnung. Lenkt die abgemahnte Seite nicht ein, folgt ein gerichtliches Vorgehen, zumeist im Wege einer einstweiligen Verfügung.
Ist nicht klar, ob eine Schutzrechtsverletzung vorliegt oder vielleicht doch eine Erlaubnis zur Nutzung besteht, sprechen Unternehmen keine Abmahnung aus, sondern greifen zur sogenannten Berechtigungsanfrage. Bei dieser handelt es sich um eine Anfrage, warum sich die Konkurrenz dazu berechtigt fühlt, eine bestimmte Handlung vorzunehmen.
Abmahnung, Berechtigungsanfrage, einstweilige Verfügung oder Klageverfahren – Die Reaktion auf jedes dieser Mittel ist unterschiedlich und hängt auch von den Erfolgsaussichten ab.
Ihnen wird eine Fälschung von Markenprodukten vorgeworfen? Machen Sie es nicht noch schlimmer, indem Sie auf eigene Faust reagieren. Rufen Sie uns besser sofort an.
Was sind die häufigsten Gründe für Abmahnungen?
Rechtlich gibt es mehrere Gründe, auf die eine Abmahnung gestützt werden kann. Neben einer Markenrechtsverletzung kommen Rechte aus eingetragenen Designs und Geschmacksmustern sowie wettbewerbsrechtliche Ansprüche in Betracht.
Markenrecht
Gem. §§ 14 und 15 des Markengesetzes sind Marken und geschäftliche Bezeichnungen vor einer Benutzung durch Unberechtigte geschützt. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie das geschützte Zeichen, zum Beispiel die Wortmark „adidas“ oder den Nike-Swoosh benutzen oder Zeichen, die diesen zum Verwechseln ähnlich sehen.
Grundsätzlich gilt, dass Sie den guten Ruf anderer Marken nicht ausnutzen dürfen. Wenn Ihr Produkt daher Zeichen enthält, die an bekannte Marken erinnern und Sie hoffen, durch diese Verbindung Kund:innen zum Kauf bewegen zu können, sollten Sie lieber eine andere Strategie wählen.
Designrecht
Es gibt Produkte, die durch das Designrecht geschützt sind. Dabei kommt Inhaber:innen das ausschließliche Nutzungsrecht für eine bestimmte Gestaltung (Farbe, Form, Gestalt) zu.
Anders als im Urheberrecht braucht es keine Schöpfungshöhe, sondern das Produkt muss neuartig sein und sich von anderen vergleichbaren Produkten (bzw. dem bekannten Formenschatz) deutlich unterscheiden.
So sind zum Beispiel bestimmte Sportschuhe oder auch Parfumflakons durch das Designrecht geschützt. Aber auch Automodelle und Handys können geschützt werden, hier sind die Möglichkeiten vielfältig. Die unerlaubte Übernahme eines geschützten Designs ist verboten und löst Ansprüche der Gegenseite aus.
Allerdings wird die Neuart sowie die Eigenart bei der Eintragung nicht geprüft, hier können Sie im Rahmen einer Abmahnung also auch zum Angriff gegen die Eintragung der Gegenseite vorgehen, wenn es sich anbieten.
Wettbewerbsrecht
Obwohl Ideen an sich nicht schutzfähig sind, kann zum Beispiel dem Unternehmensauftritt im Internet oder bestimmten Unternehmenskonzepten auch wettbewerbsrechtlicher Schutz zukommen. Dafür ist eine wettbewerbsrechtliche Eigenart nötig.
Je größer die wettbewerbliche Eigenart und je höher der Grad der Übernahme ist, desto geringer sind die Anforderungen an die besonderen Umstände, die die Wettbewerbswidrigkeit begründen.
vgl. BGH, GRUR 2001, 251 [253] – Messerkennzeichnung
Ruft die Nachahmung eine Herkunftstäuschung hervor, zum Beispiel weil Verbraucher:innen denken, es handele sich um ein Produkt oder eine Dienstleistung der Firma, deren Konzept kopiert wurde, stellt dies eine Wettbewerbsverletzung dar.
Beispiel
Das Konzept einer Gastronomie kann wettbewerbsrechtlich schutzfähig sein, also Inneneinrichtung, Gestaltung der Speisekarten, etc. Werden wesentliche Designelemente übernommen, kann dies wettbewerbsrechtliche Ansprüche auslösen.
Mehr hierzu lesen Sie in unserem Artikel: Nachahmung von Werbekonzepten
Welche Konsequenzen drohen bei Fälschungen?
Eine Verletzung von Schutzrechten kann gravierende Folgen haben. Gerade wenn das Unternehmen konsequent gegen Fälschungen vorgeht, sind teure Rechtsstreitigkeiten kaum vermeidbar.
Das kann drohen, wenn Sie bei der Konkurrenz zu freigiebig kopieren:
Unterlassung
Sie müssen die Rechtsverletzung unverzüglich einstellen. Um die Wiederholungsgefahr zu beseitigen, müssen Sie eine ausreichende Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeben. Anderenfalls kann die Gegenseitige eine einstweilige Verfügung gegen Sie erwirken.
Beseitigung
Insbesondere bei Verstößen im Internet reicht es nicht, wenn Sie zum Beispiel die Angebote auf Verkaufsplattformen lediglich löschen. Sie müssen die Bilder immer auch vom Server (sofern es Ihre eigene Homepage ist) und aus der Bildersuche von Google löschen lassen.
Schadensersatz
Hier kann die Gegenseite wählen:
Entweder Sie zahlen einen Betrag, von dem man annimmt, dass Sie ihn mit der Gegenseite vereinbart hätten, wenn Sie über die Nutzung gesprochen hätten (Lizenzanalogie), oder den tatsächlich bei der Gegenseite eingetretenen Schaden oder Sie müssen Ihren Gewinn herausgeben.
Auskunft
Gerade wenn Sie Plagiate verkaufen, haben Markeninhaber:innen ein großes Interesse daran, herauszufinden, wer die Hersteller dieser Produkte sind. Sie müssen daher die Vertriebswege offenlegen und auch Ihre Lieferanten benennen.
Herausgabe / Vernichtung
Bei Markenfälschungen müssen Sie alle in Ihrem Besitz befindlichen Exemplare nach Wunsch der Gegenseite an diese zur Vernichtung an diese herausgeben. Je nach Vereinbarung können Sie die Produkte auch unter Aufsicht selbst vernichten.
Vertragsstrafe
Haben Sie eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben und verstoßen dagegen, zum Beispiel weil Sie noch einen Restbestand abverkaufen wollten, wird die Vertragsstrafe fällig. Sie beträgt meist mehrere tausend Euro und erhöht sich mit jedem Verstoß.
Strafrechtliches Ermittlungsverfahren
Der Verkauf von gefälschten Markenprodukten ist eine Straftat, für die im Falle einer gewerbsmäßigen Begehung eine Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren droht.
Mit welchen Kosten müssen Sie rechnen?
Je nachdem in welchem Rechtsgebiet sich die Fälschung am Ende rechtlich verorten lässt, werden unterschiedliche Kosten fällig. Diese richten sich natürlich immer auch nach der Art und dem Ausmaß der Verletzung und Ihrem Prozessverhalten. Sofern Sie bei einer offensichtlichen Rechtsverletzung eine ausreichende Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeben und angemessenen Schadensersatz leisten, lässt sich ein gerichtliches Verfahren inkl. der Kosten oft vermeiden.
Für eine Abmahnung werden bei einem Streitwert von 25.000 € für zum Beispiel einen Wettbewerbsverstoß bis zu 250.000 € für die Verletzung einer sehr bekannten Marke Anwaltsgebühren zwischen 1.375,88 € und 3.865,00 € fällig.
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