Vier Journalisten klagen gegen Polizeimaßnahmen bei der IAA

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Vier Journalisten haben heute unterstützt von der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di eine Klage gegen den Freistaat Bayern beim Verwaltungsgericht München eingereicht.

Die Pressevertreter waren am vergangenen Donnerstag (09. September 2021) auf dem Gelände der Internationalen Automobilausstellung (IAA) von Polizeibeamten angehalten und kontrolliert worden. Trotz mehrfachen Hinweisens auf eine bereits am Eingang erfolgte Kontrolle und ihre ordnungsgemäße Akkreditierung sowie des Vorzeigens ihrer Presseausweise wurden sie in Gewahrsam genommen, in die Gefangenensammelstelle gebracht und dort durchsucht. Die Maßnahmen waren erst nach rund einer Stunde beendet, nachdem der Veranstalter erklärt hatte, dass kein Problem bestehe und die Journalisten in allen Bereichen der Messe weiterarbeiten dürften.

„Diese gravierende Einschränkung der Pressefreiheit ist inakzeptabel. Es kann nicht angehen, dass eine Polizeibehörde akkreditierte Journalisten mit Presseausweis wie Schwerverbrecher behandelt“, sagt die Bundesgeschäftsführerin der dju in ver.di, Monique Hofmann. Die Polizei München habe zu ihrer Rechtfertigung erklärt, das Vorzeigen eines Presseausweises schließe eine ganzheitliche polizeiliche Kontrolle nicht aus. „Es wäre aber ohne Probleme möglich gewesen, die Akkreditierung mit einem Blick auf die Tickets zu prüfen oder den Veranstalter zu kontaktieren. Damit wäre sofort klar gewesen, dass die Kollegen selbstverständlich vor Ort arbeiten durften“, kritisierte Hofmann das Vorgehen der Polizei.

„Mit ihrer Klage wollen die Betroffenen feststellen lassen, dass die gegen sie gerichteten Maßnahmen rechtswidrig waren“, erläutert Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge, der die ver.di-Mitglieder im Verfahren vertritt. „Freiheitsentziehung und Durchsuchung sind schwerwiegende Grundrechtseingriffe, erst Recht gegenüber Pressevertretern. Die Polizei ist dabei insbesondere an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebunden. Da die Polizei München keine Einsicht zeigt, wird sie die rechtliche Grundlage für ihr Vorgehen nun dem Verwaltungsgericht erläutern müssen.“

Pressekontakt

Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge