Durchsuchung wegen PARTEI-Wahlplakaten

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Am 10.11.2021 durchsuchten Beamte der bayerischen Polizei die Wohnräume einer Bundestagskandidatin der Partei „Die PARTEI“. Hintergrund war ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Amberg wegen Volksverhetzung und Beleidigung. Der Beschuldigten wird vorgeworfen, an zwei Stellen ein PARTEI-Wahlplakat mit der Aufschrift „Feminismus, ihr Fotzen“ unter Wahlplakaten von Kandidatinnen anderer Parteien angebracht zu haben.

Eine Beschwerde der Beschuldigten gegen den vom Amtsgericht Amberg erlassenen Durchsuchungsbeschluss wies das Landgericht Amberg am 17.02.2022 zurück. Das Landgericht ist der Auffassung, das Plakat stelle keine Auseinandersetzung in der Sache dar. Es handele sich daher um Schmähkritik. Dagegen wendet sich die Beschuldigte nun mit einer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht.

„Das Landgericht setzt sich mit dem inhaltlichen Gehalt des Plakats unzureichend auseinander“, erklärt der Düsseldorfer Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge, der die Beschwerdeführerin in Karlsruhe vertritt. „Indem das Landgericht davon ausgeht, bei dem Plakat handele es sich um Schmähkritik und auf eine grundrechtliche Abwägung verzichtet, verletzt es unsere Mandantin in ihrer Meinungsfreiheit. Eine Abwägung ist schon deshalb geboten, weil in feministischen Kontexten auch für eine Aneignung von Bezeichnungen, mit denen Frauen abgewertet werden, plädiert wird. Das Plakat mag provokativ sein. Erkennbar steht aber nicht die Abwertung von Frauen im Vordergrund, sondern gerade im Gegenteil die Kritik an bestehenden Unterdrückungsverhältnissen.“

Die Verfassungsbeschwerde rügt darüber hinaus, dass die Durchsuchung unverhältnismäßig war. „Gerichte müssen die Unverletzlichkeit der Wohnung wahren“, so Rechtsanwalt Dr. Prigge weiter. „Eine Durchsuchung darf nur erfolgen, wenn sie in einem angemessenen Verhältnis zum Tatverdacht steht. Dem wird die Entscheidung des Landgerichts nicht gerecht.“

Mittlerweile hat das Amtsgericht Schwandorf auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl über 120 Tagessätze zu je 60 Euro erlassen. Die Beschuldigte soll somit insgesamt 7.200 Euro zahlen. Die Beschuldigte hat über ihren Rechtsanwalt hiergegen bereits einen Einspruch eingelegt.

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Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge