Lesen Sie hier die zehn häufigsten Abmahnfallen – und wie Sie unangenehme Post von Abmahnern vermeiden können.
Impressum
Wer online verkauft, muss ein Impressum angeben. Dieses muss
vollständig sein, Fehler können von Mitbewerbern oder Verbänden abgemahnt
werden. Wenn Sie beispielsweise
- gar kein Impressum haben,
- Ihre Adresse nicht vollständig angeben oder nur ein Postfach,
- den vollständigen Namen des Vertretungsberechtigten nicht nennen,
- keine E-Mail-Adresse und eine weitere unmittelbare Erreichbarkeit wie eine Telefonnummer angeben,
sollten Sie sich dringend darum kümmern. Wie ein
vollständiges Impressum aussieht, erläutere ich in diesem Beitrag.
AGB
Es gibt keine Pflicht, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
zu verwenden. Im Onlinehandel kommt man um sie nicht herum, unter anderem um
den Informationspflichten gegenüber Verbrauchern nachkommen zu können. Dabei
sollten nicht einfach irgendwelche Texte kopiert werden. Denn die Bedingungen
müssen zu Ihren Leistungen passen.
Die AGB sind die Geschäftsgrundlage zwischen Ihnen und Ihren
Kunden. Lassen Sie sich am besten eigene erstellen, auch wenn es etwas kostet –
diese Investition ist gut angelegt.
Vertragsabschluss
Informationen zum Vertragsabschluss sind für den Kunden besonders
relevant. Aus diesem Grunde ist unter anderem darauf hinzuweisen,
- welche einzelnen technischen Schritte zum Vertragsschluss führen,
- ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert wird und
- ob der Vertragstext dem Kunden zugänglich ist,
- mit welchen technischen Mitteln der Kunde Eingabefehler vor Abgabe der Vertragserklärung erkennen und berichtigen kann sowie
- welche Sprachen für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehen.
Diese Informationen werden zumeist in die AGB aufgenommen.
Zahlungs-, Liefer-, und Leistungsbedingungen
Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen sind regelmäßig
Gegenstand von Abmahnungen. Der Verbraucher soll insbesondere wissen, welche
Zahlungspflichten im Falle eines Kaufs entstehen, wann er mit dem Eingang der
Ware rechnen kann bzw. wann die Leistung durch den Unternehmer erbracht wird.
Widerrufsbelehrung
Wenn Sie sich an Verbraucher richten, dann müssen Sie über das Widerrufsrecht informieren. Der Gesetzgeber hat hierfür ein Muster bereitgestellt, trotzdem kommt es immer wieder vor, dass Onlinehändler keine, falsche oder veraltete Widerrufsbelehrungen verwenden.
Denken Sie auch daran, das Muster-Widerrufsformular ausgefüllt zur Verfügung zu stellen.
Warenpräsentation
Auf der Produktseite müssen die wesentlichen Eigenschaften
der Waren oder Dienstleistungen beschrieben werden. War muss kein Roman
verfasst werden, aber Angaben wie Größe, Farbe, Gewicht, Ausführung, ggf.
Zustand sind Pflicht. Ein Foto kann ebenfalls sinnvoll sein.
Preisangaben
Die Angabe von Preisen ist ein schwieriges Thema. Wenn Sie
sich an Verbraucher richten, müssen Sie den Gesamtpreis angeben, also inklusive
der Mehrwertsteuer.
Bei bestimmten Artikeln sind Sie außerdem verpflichtet, den
Grundpreis in unmittelbarer Nähe des Gesamtpreises zu nennen, also auf der
Produktseite und ggf. der Übersichtsseite. Gesamt- und Grundpreis müssen auf einen
Blick zusammen wahrgenommen werden können Dies betrifft
- Waren in Fertigverpackungen,
- Waren in offenen Verpackungen,
- Waren, die als Verkaufseinheit ohne Umhüllung
abgegeben werden. Grundpreis ist jeweils 1 Kilogramm, 1
Liter, 1 Kubikmeter, 1 Meter oder 1 Quadratmeter.
Weitere gesetzliche Hinweise
Für bestimmte Arten von Produkte müssen zusätzliche Angaben
gemacht werden. Dies kann unter anderem der Fall sein bei
- Produkten mit Batterien (Batteriegesetz),
- Textilien (Textilkennzeichnungsverordnung)
- Spielzeug (Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug)
- Deospray und anderen Aerosolen (Aerosolpackungsverordnung)
Hinweise wie diese sind verpflichtend, zumeist geht es
darum, den Verbraucher vor Gefahren zu warnen oder die ordnungsgemäße
Entsorgung nach dem Gebrauch sicherzustellen. Daher sollten Sie für jedes neue
Produkt prüfen, ob über die allgemeine Beschreibung der wesentlichen
Eigenschaften hinaus weitere Hinweise erforderlich sind.
Gesetzliches Mängelhaftungsrecht
Gegenüber Verbrauchern ist auf das gesetzliche Mängelhaftungsrecht der Waren hinzuweisen. Daher sollten Sie prüfen, ob in Ihren AGB der folgende Satz enthalten ist
Formulierungsvorschlag
Es besteht ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht für Waren.
Verbraucherstreitbeilegung
Die Verbraucherstreitbeilegung betrifft zum einen die OS-Plattform der Europäischen Kommission, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar ist. Auf diese Plattform müssen Sie hinweisen, dabei muss der Link in klickbarer Form angegeben werden.
Folgende Formulierung sollten Sie in Ihr Impressum und Ihre AGB aufnehmen:
Formulierungsvorschlag
Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit.
Zum anderen muss der Unternehmer den Verbraucher in Kenntnis zu setzen davon, inwieweit er bereit ist oder verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und diese ggf. angeben. Im Regelfall besteht eine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren nicht. Dann genügt es, den folgenden Satz aufzunehmen:
Formulierungsvorschlag
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
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